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Stiftung Johannes Hospiz Oberberg Freunde und Förderer - der Hospizarbeit in Wiehl e.V.
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Vorsorge, Vermächtnis & Services

Erbschaft zugunsten der Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung

Helfen Sie mit Ihrem Testament!

Helfen Sie mit Ihrem letzten Willen. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen und Ihrem Erbe wird? Wer soll es bekommen? Zu welchem Zwecken soll es eingesetzt werden?

Wir möchten Sie ermutigen, wenn es Ihrem Willen und Ihrer Lebenssicht entspricht, über Ihren Tod hinaus einen Beitrag für schwerstkranke Menschen zu leisten. Ein Testament oder ein Vermächtnis sind Möglichkeiten, diesen Schritt zu gehen. Als Zustiftung in die Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung geht Ihr Vermögen nicht verloren, sondern unterstützt mit regelmäßigen Zinserträgen die Hospizarbeit in Wiehl und Oberberg. Auch schon mit kleinen Beträgen können Sie die sinnvolle Arbeit der Hospizstiftung unterstützen.

In jedem Fall sollten Sie Ihren letzten Willen testamentarisch festhalten. Bedenken Sie, dass ohne Testament die gesetzliche Erbfolge unter Ihren Verwandten gilt und, sofern Sie keine Verwandten haben, der Staat Sie beerbt. Wir informieren Sie kostenfrei und persönlich, gerne auch bei Ihnen Zuhause zu den Themen Erbschaft, Testament und Vorsorge. Gerne empfehlen wir Ihnen Notare und Notarinnen, die Sie beim Aufsetzen des Testaments unterstützen.

Sie möchten mehr erfahren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! 

Das können Sie tun:

Formulierung für eine Erbeinsetzung zugunsten der Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung:

 

Zu meinem alleinigen und unbeschränkten Erben setze ich den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. mit Sitz in Essen, VR-NR. 5776 des Vereinsregisters Essen, Geschäftsanschrift: Baedekerstraße 1, 45128 Essen, ein, mit der Maßgabe, meinen Nachlass zugunsten der Johannes-Hospiz Oberberg Stiftung, Geschäftsanschrift: 51674 Wiehl, Hauptstr.27, als deren Treuhänder zu verwenden.

Fordern Sie unsere Testamentsbroschüre kostenlos an!

Füllen Sie einfach das unten stehende Formular aus und erhalten kostenlos innerhalb von wenigen Tagen unsere Testamentsbroschüre.

Anrede:*


*Pflichtfelder, Informationen müssen angegeben werden.



Unsere Services

Es gibt Situationen in Leben, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Daher informieren wir Sie gerne zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Oder besuchen Sie einen unserer Vorträge zur Hospiz- und Trauerarbeit. 

 

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine freiwillige schriftliche Erklärung einer oder eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass sie bzw. er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Sie oder er bestimmt für diese Situation, ob sie bzw. er in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese untersagt (vgl. §1901a Abs. 1 BGB). Sie bzw. er kann dies unabhängig von der Art oder dem Fortschritt einer Erkrankung tun – die so genannte Reichweite der Patientenverfügung ist gesetzlich nicht eingeschränkt (ebd. Abs. 3).

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen und Wünsche im Falle einer schweren Krankheit festzuhalten.

Die Patientenverfügung der Malteser finden Sie hier.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, dass ein anderer Mensch für Sie entscheiden darf. Dazu gehören Entscheidungen wie:

  • Soll operiert werden? (ja/nein)
  • Zieht der Vollmachtgeber in ein Pflegeheim? (ja/nein)
  • Soll ein Bankkonto aufgelöst oder eröffnet werden?

Die Vorsorgevollmacht der Malteser finden Sie hier.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, von wem und wo Sie betreut werden möchten. Außerdem können Sie angeben, welche medizinischen Eingriffe nicht durchgeführt werden dürfen. Der große Vorteil ist, dass Sie eine Betreuungsverfügung auch noch dann aufsetzen können, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Das geht bei einer Vorsorgevollmacht nicht!

Die Betreuungsverfügung der Malteser finden Sie hier.


Sie haben Fragen zu den Themen Erbschaft & Vermächtnis, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder zur Betreuungsverfügung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!

Sorgen Sie vor!

Es gibt Situationen in Leben, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Daher informieren und beraten wir Sie gerne zu den Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Testament.